Das Girokonto als Bankprodukt für jedermann

Beim Girokonto handelt es sich um das mit Abstand am meisten genutzte Bankprodukt. Dies hängt sicherlich auch damit zusammen, dass heutzutage jeder Bundesbürger spätestens ab dann ein derartiges Konto benötigt, wenn er ein Einkommen erzielt. Dabei kann es sich um eine Ausbildungsvergütung oder auch um ein Gehalt aus einer abhängigen Beschäftigung heraus handeln. Aber nicht nur zur Verbuchung von Zahlungseingängen, sondern gleichermaßen zur Bezahlung offener Rechnungen wird ein Girokonto benötigt. Grundsätzlich dient das Girokonto dem Zahlungsverkehr und beinhaltet zahlreiche Leistungen, die zumindest indirekt mit dieser Art des Kontos verknüpft sind.


Leistungen und Arten des Girokontos im Überblick

Wie in der Einleitung bereits erwähnt, dient das Girokonto in erster Linie dem Zahlungsverkehr. Konkret heißt das, dass über das Konto Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge verbucht werden. Findet ein solcher Zahlungsvorgang statt, wird auf dem Girokonto eine Buchung vorgenommen. Der daraus resultierende Posten wird demzufolge auch als Buchungsposten bezeichnet. In der Praxis gibt es viele unterschiedliche Transaktionen, die über ein Girokonto laufen können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Verbuchung des Gehaltes
  • Erhalt von Sozialleistungen
  • Mietzahlungen
  • Überweisung von Versicherungsbeiträgen
  • Abbuchung von Nebenkosten
  • einzelne Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Gutschriften aus Kapitalanlagen

Neben diesen genannten Punkten gibt es noch zahlreiche weitere Buchungen, die über ein Girokonto laufen können.

Beleghafte und beleglose Buchungen

Noch bis vor gut zehn Jahren war es im Bereich des Girokontos üblich, dass die meisten Buchungen mittels eines Beleges stattfanden. Damit ist gemeint, dass der Kontoinhaber beispielsweise einen Überweisungsbeleg ausfüllt, um auf diese Weise eine Transaktion zu veranlassen. Selbst größere Unternehmen, die beispielsweise als Arbeitgeber fungieren, waren vor einigen Jahren noch im Bereich der beleghaften Transaktionen aktiv. Heutzutage ist es allerdings so, dass mittlerweile die weitaus meisten Buchungen beleglos vorgenommen werden. Konkret heißt das, dass kein Überweisungsauftrag oder ein sonstiger Beleg mehr ausgefüllt wird, sondern stattdessen läuft die jeweilige Buchung über Computersysteme und wird direkt online vorgenommen.

Schon seit vielen Jahren haben sich diese Vorgänge auch auf den Privatkundenbereich übertragen, denn inzwischen nutzen immer mehr Verbraucher die Möglichkeiten, die das Online-Banking zur Verfügung stellt. Für die Banken hat dies ebenfalls einen Vorteil, denn beleghafte Buchungen sind definitiv deutlich teurer, als wenn eine reine Online-Buchung vorgenommen wird. Daher ist es mittlerweile bei vielen Gebührenmodellen der Banken auch so, dass für beleghafte Buchungen zusätzliche Gebühren verlangt werden.

Das Girokonto als Verrechnungskonto

Eine der wesentlichen Leistungen besteht beim Girokonto auch darin, dass es sich um ein Verrechnungskonto handelt. Neben den zahlreichen Buchungen, die direkt über das Girokonto vorgenommen werden können, dient dieses spezielle Bankkonto oftmals auch dazu, beispielsweise als Belastungs- oder Gutschriftkonto für ein Wertpapierdepot zu fungieren. Zudem wird das Girokonto häufig als Ertragskonto bei Wertpapiergeschäften genutzt und gleichermaßen als Verrechnungskonto bzw. Referenzkonto für Festgelder und Tagesgeldkonten in Anspruch genommen. Darüber hinaus hat das Girokonto eine weitere Verrechnungsfunktion, die insbesondere dann zum Tragen kommt, wenn der Kontoinhaber eine EC-Karte oder eine Kreditkarte besitzt. In diesem Fall werden nämlich sämtliche Buchungen, die durch die Nutzung der entsprechenden Karte entstehen, dem Girokonto belastet. Ohne ein Girokonto wäre es in der heutigen Zeit also nicht möglich, Kreditkarten oder Kundenkarten als moderne Zahlungsmethoden in Anspruch zu nehmen.

Einzel- und Gemeinschaftskonten

Grundsätzlich gibt es das Girokonto in zwei Hauptvarianten, nämlich zum einen als Einzel- und zum anderen als Gemeinschaftskonto. Alleinstehende Kunden, die nicht verheiratet sind oder Familie haben, nutzen in aller Regel ein sogenanntes Einzelkonto. Das wesentliche Merkmal besteht bei dieser Kontoart darin, dass ausschließlich eine Person als Kontoinhaber auftritt. Demzufolge ist es auch nur diese eine Person, die über das Girokonto verfügen darf. Zwar ist es problemlos möglich, noch weiteren Personen eine Verfügungsberechtigung zum Girokonto zu erteilen, jedoch hat der Verfügungsberechtigte keine so weit reichenden Kompetenzen, wie es beim Kontoinhaber der Fall ist. Ein Vorteil besteht beim Einzelkonto vor allem darin, dass stets nachvollzogen werden kann, wer bestimmte Transaktionen vorgenommen hat.

Die zweite Kontovariante, die es im Bereich des Girokontos gibt, ist das Gemeinschaftskonto. Wie der Name bereits sagt, gibt es hier nicht nur einen, sondern mehrere Kontoinhaber. In der Praxis wird das Gemeinschaftskonto am häufigsten als Girokonto für Eheleute verwendet. In diesem Fall lautet der Kontoinhaber beispielsweise nicht – wie beim Einzelkonto – Max Müller, sondern das Girokonto lautet als Gemeinschaftskonto auf die Eheleute Max und Martina Müller.

Die Zwischenbezeichnung, nämlich das „und“ zwischen den beiden Vornamen der Eheleute, ist in diesem Fall allerdings eher umgangssprachlich gemeint, denn das Gemeinschaftskonto wird in aller Regel als sogenanntes „Oder-Konto“ geführt. Die Unterscheidung zwischen einem „Oder-Konto“ sowie einem „Und-Konto“ ist in der Praxis von großer Bedeutung, da es einen wesentlichen Unterschied bezüglich der Verfügungsmöglichkeit gibt, ob es sich um ein Oder-Konto oder um ein Und-Konto handelt.

Unterschied zwischen einem Oder- sowie einem Und-Konto

Beim Oder-Konto ist es so, dass in der Kontobezeichnung beispielsweise stehen würde: „Max oder Martina Müller“. Das wesentliche Merkmal und der gleichzeitige Unterschied zum Und-Konto bestehen beim Oder-Konto darin, dass beide Kontoinhaber vollkommen unabhängig voneinander handeln können. So kann Max Müller beispielsweise in der gleichen Form und mit alleiniger Entscheidungsgewalt Aufträge erteilen, wie es für Martina Müller gilt. Erteilt also beispielsweise Max Müller einen Überweisungsauftrag, so kann die Bank diesen problemlos und sofort ausführen, ohne zuvor Martina Müller zu kontaktieren, ob diese mit der Transaktion auch einverstanden ist.

Anders stellt sich die Situation beim Und-Konto dar, denn in diesem Fall müssen immer alle Kontoinhaber darlegen, dass sie mit der jeweiligen Transaktion einverstanden sind. In der Praxis gestaltet sich dies relativ umständlich, denn die Bank müsste bei jeder kleineren Überweisung sicherstellen, dass die Transaktion nicht nur von Max, sondern auch von Martina Müller gebilligt wurde. Daher kommen solche Und-Konten in der Praxis auch meistens nur in bestimmten Fällen zum Einsatz, beispielsweise als:

  • Erbengemeinschaftskonto
  • Konto von juristischen Personen
  • bestimmte Abwicklungskonten

Bei den zuvor aufgeführten Konten ist es wichtig und sinnvoll, dass die Kontoinhaber sich gegenseitig überwachen, sodass die Konstruktion als Und-Konto in diesem Fall die optimale Lösung darstellt. Für Privatkunden ist ein Oder-Konto allerdings als Gemeinschaftskonto in den meisten Fällen die deutlich bessere und sinnvollere Alternative.

Jugendgirokonten und weitere Kontomodelle

Unabhängig davon, dass es beim Girokonto mit dem Einzel- und dem Gemeinschaftskonto zwei grundsätzlich verschiedene Varianten gibt, bieten zahlreiche Banken insbesondere im Girokontobereich verschiedene Kontomodelle an. Diese unterscheiden sich in den meisten Fällen hinsichtlich der Gebührenstruktur sowie den enthaltenen Leistungen, aber es gibt auch verschiedene Kreditinstitute, die bestimmten Kundengruppen ein spezielles Girokonto anbieten. Ein klassisches Beispiel ist hier das sogenannte Jugendgirokonto, welches insbesondere Schülern und auch Auszubildenden zur Verfügung gestellt wird. Dieses Girokonto zeichnet sich oftmals dadurch aus, dass es kostenlos ist und als Guthabenkonto geführt wird. Dies bedeutet, dass keine Überziehungen zugelassen werden, das Konto also nicht ins Soll geraten darf. Darüber hinaus gibt es noch weitere Kundengruppen, an die sich Kreditinstitute mit einer speziellen Kontovariante richten. In der Übersicht sind es vor allem die folgenden Girokontovarianten, die von vielen Banken zur Verfügung gestellt werden:

  • Schülerkonto
  • Konto für Auszubildende
  • Girokonto für Studenten
  • Girokonto für Beamte
  • Guthabenkonto

Das Guthabenkonto als spezielle Girokonto-Variante

Wenn Banken ihren jungen Kunden ein Schüler- oder Auszubildenden-Konto anbieten, dann sind die Kontoinhaber in aller Regel noch nicht volljährig. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen müssen, der darin besteht, dass Minderjährige keine Schulden machen dürfen. Daraus wiederum resultiert, dass das Kreditinstitut sicherstellen muss, dass das Girokonto nicht ins Soll geraten darf. Daher wird in der EDV eine spezielle Eingabe erfasst, die es ermöglicht, Kontoüberziehungen zu verhindern. Es handelt sich somit um ein Girokonto mit einer speziellen Guthabenvereinbarung, sodass auch kurz von einem Guthabenkonto gesprochen wird.

Dieses Konto kommt allerdings nicht nur bei Minderjährigen zum Einsatz, sondern wird von den Banken auch dann verwendet, wenn der Kunde entweder über kein Einkommen verfügt oder eine vergleichsweise schlechte Bonität aufweist. In diesem Fall hat die Bank ein Eigeninteresse daran, dass Kontoüberziehungen verhindert werden, weil oftmals fraglich wäre, ob das einmal im Soll befindliche Girokonto überhaupt wieder einmal ausgeglichen werden kann. Demzufolge versteht es sich nahezu von selbst, dass auf einem Guthabenkonto kein Dispositionskredit eingeräumt werden kann.

Das Pfändungsschutzkonto als weitere Variante

Eine weitere spezielle Variante des Girokontos ist das sogenannte Pfändungsschutzkonto, welches kurz auch als P-Konto bezeichnet wird. Dieses Kontomodell existiert noch nicht sehr lange, da sich an der rechtlichen Situation erst vor einigen Jahren insoweit etwas geändert hat, als dass Banken jetzt ein Pfändungsschutzkonto zur Verfügung stellen müssen. Auch hier handelt es sich im ersten Schritt zunächst nur um ein normales Girokonto, welches allerdings durch die spezielle Vereinbarung zum Pfändungsschutzkonto wird. Ohne auf die vielen Details einzugehen, lässt sich zum P-Konto sagen, dass dieses immer dann zur Anwendung kommt, wenn gegen den Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. In diesem Fall müsste die Bank eigentlich jede einzelne Kontoverfügung prüfen, was beim Pfändungsschutzkonto jedoch nicht der Fall ist. Stattdessen gibt es einen bestimmten Freibetrag, über den der Kontoinhaber jederzeit verfügen kann, ohne dass jede Einzelbuchung überprüft werden muss. Somit erleichtert das Pfändungsschutzkonto in erster Linie dem Kreditinstitut, aber auch anderen beteiligten Personen die Arbeit, wenn es um eine Kontopfändung geht.

Kosten und Gebührenmodelle beim Girokonto

Der wohl wichtigste Vergleichsfaktor, den Verbraucher heutzutage nutzen, um die zahlreichen Angebote im Bereich der Girokonten gegenüberzustellen, sind die anfallenden Kosten und Gebühren. Beim Girokonto gibt es grundsätzlich mehrere Kostenfaktoren, die in der Praxis von Bedeutung sein können. Dabei handelt es sich um erst in erster Linie um die folgenden Punkte:

  • Kontoführungsgebühr
  • Kosten für Einzeltransaktionen
  • spezielle Gebühren für Sonderleistungen
  • Nutzung einer Kundenkarte
  • Dispozinsen

Verschiedene Gebührenmodelle bei der Kontoführung

Bereits beim ersten Kostenfaktor, den Kontoführungsgebühren, ist der Konto Vergleich der vielen Angebote nicht ganz einfach. Der Grund besteht insbesondere darin, dass die zahlreichen Banken teilweise ganz unterschiedliche Kontomodelle anbieten. Selbst bei einer einzelnen Bank findet der Kunde häufig mehrere Gebührenmodelle vor, sodass er sich nicht nur zwischen den Kreditinstituten entscheiden muss, sondern dann auch noch bei der infrage kommenden Bank zwischen den einzelnen Gebührenmodellen. Häufig ist es in dem Zusammenhang ausschlaggebend, auf welche Art und Weise und wie umfangreich der Kunde das Girokonto in Anspruch nimmt. Diese zwei Faktoren sollten unbedingt bekannt sein, wenn sich der Kunde auf einer soliden Grundlage für ein Kontomodell entscheiden möchte. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden zunächst einen kurzen Überblick darüber geben, welche Gebührenmodelle viele Banken heutzutage zur Auswahl anbieten:

  • Kontoführung besteht ausschließlich aus monatlichem Grundpreis
  • Mischung zwischen monatlichen Grundpreis und Abrechnung pro Buchungsposten
  • ausschließlich Einzelabrechnung pro Buchungsposten

Zudem kann bezüglich der angebotenen Kundenkarten noch differenziert werden nach:

  • Kundenkarte und sonstige Leistungen werden separat berechnet
  • Kundenkarte und sonstige Leistungen sind im Grundpreis enthalten

Die meisten Kosten werden aus Sicht der Banken bei einem Girokonto durch die anfallenden Buchungen verursacht, die auf dem Konto stattfinden. Daher gibt es bezüglich der Gebührenregelung insbesondere drei Basismodelle, die von den meisten Banken angeboten werden. Das erste Modell besteht im Hinblick auf die Gebühren darin, dass dem Kunden ein monatlicher Grundpreis in Rechnung gestellt wird. Dieser Grundpreis beinhaltet dann sämtliche Leistungen und Buchungen, die über das Girokonto laufen. In diesem Fall zahlt der Kunde also beispielsweise einen monatlichen Grundpreis von zehn Euro, wobei dann für sämtliche Transaktionen keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Eine Art gemischte Variante ist die Kombination aus Grundpreis und der Abrechnung einzelner Buchungsposten. Ein solches Modell sieht meistens vor, dass der Kunde beispielsweise einen monatlichen Grundpreis von fünf Euro zahlt und in diesem Preis zum Beispiel 30 Buchungsposten enthalten sind. Ab der 31. Buchung pro Monat muss dann beispielsweise pro weiteren Buchungsposten ein zusätzlicher Betrag von 20 Cent gezahlt werden. Viele Banken machen in diesem Zusammenhang übrigens auch einen Unterschied, ob Buchungen online oder per Beleg erfolgen. Auf dieses Detail sollten unbedingt solche Kontoinhaber achten, die öfter einmal Schecks einreichen oder beleghafte Überweisungen in der Bankfiliale abgeben.

Ein drittes Modell ist aktuell deshalb in der Diskussion, weil es nach Ansicht mehrere Gerichte nicht zulässig ist, dass Banken ausschließlich eine pauschale Einzelabrechnung pro Buchungsposten vornehmen. Genau dieses Modell gab es in der Vergangenheit allerdings relativ häufig, insbesondere bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Bei diesem Gebührenmodell ist es so, dass den Kunden für jeden einzelnen Buchungsposten ein bestimmter Betrag belastet wurde, beispielsweise 20 Cent pro Buchung.

Für wen ist welches Gebührenmodell geeignet?

Nimmt man zunächst einmal die drei aufgeführten Gebührenmodelle als Basis, so stellt sich für den Kunden natürlich zunächst immer die Frage, welches dieser drei Varianten für ihn am besten geeignet ist. Wie zuvor bereits erwähnt, hängt diese Entscheidung maßgeblich davon ab, wie umfangreich das Girokonto genutzt wird. Wer beispielsweise nur wenige Buchungen im Monat hat, der könnte sich durchaus für das Gebührenmodell entscheiden, welches die Einzelabrechnung von Buchungsposten beinhaltet. Wird das Girokonto hingegen sehr häufig genutzt, wäre es deutlich sinnvoller, sich für ein Angebot zu entscheiden, welches ausschließlich aus dem monatlichen Grundpreis besteht. In diesem Fall würde es sich nämlich um eine Art Flatrate handeln, da die Höhe des Grundpreises unabhängig davon ist, wie viele Buchungen vorgenommen werden. Aber auch das erwähnte Modell, welches aus einer Mischung zwischen Grundgebühr und Einzelabrechnung der Buchungsposten besteht, kann eine optimale Lösung sein.

Um herauszufinden, welches der drei Kontomodelle für den einzelnen Kunden am besten geeignet ist, ist es unerlässlich, dass der Kunde ungefähr einschätzen kann, wie viele Buchungen er durchschnittlich im Monat über sein Girokonto laufen lässt und auf welche Art er das Konto nutzt. Zu diesem Zweck soll im Folgenden anhand praktischer Zahlen einmal verdeutlicht werden, unter welcher Voraussetzung welches der drei Gebührenmodelle die wirtschaftliche sinnvollste Variante ist.

Im Beispiel ist es so, dass der Kunde Max Mustermann sein Girokonto nahezu ausschließlich online nutzt und verwaltet. Daher ist es beim zu wählenden Kontomodell nicht wichtig, ob beispielsweise beleghafte Überweisungen separat berechnet werden oder nicht. Durchschnittlich sind es im Monat etwa 45 Buchungen, die über das Girokonto laufen. Zudem möchte Herr Mustermann gerne eine Kundenkarte (EC-Karte) sowie eine Standard-Kreditkarte nutzen. Nun liegen Herrn Mustermann von seiner Bank drei Angebote bezüglich des wählbaren Gebührenmodells vor:

Angebot 1:

  • monatlicher Grundpreis: 10 Euro
  • Buchungsposten: ohne Begrenzung enthalten
  • Kunden- und Kreditkarte: 0 Euro (im Grundpreis enthalten)
  • Gesamtkosten pro Jahr: 120 Euro

Angebot 2:

  • monatlicher Grundpreis: 5 Euro
  • Buchungsposten: 20 enthalten, darüber hinaus 10 Cent pro Buchungsposten
  • Kunden- und Kreditkarte: zusätzlich 20 Euro im Jahr
  • Gesamtkosten pro Jahr: 110 Euro

Angebot 3:

  • monatlicher Grundpreis: 0 Euro
  • Buchungsposten: Einzelabrechnung pro Buchungsposten von 20 Cent
  • Kunden- und Kreditkarte: zusätzlich 25 Euro pro Jahr
  • Gesamtkosten pro Jahr: 133 Euro

In diesem Fall kann für jedes Angebot auf Basis der 45 Buchungsposten, die der Kunde Max Müller durchschnittlich für sein Girokonto im Monat veranschlagt, und unter Einbezug der gewünschten Karten berechnet werden, welches Modell in diesem speziellen Fall die günstigere Variante ist. Wie aus dem Gesamtpreis beim jeweiligen Angebot zu erkennen ist, ist in diesem Fall das Angebot 2 die günstigste Alternative.

Weitere Kosten: Einzelabrechnung für Zusatzleistungen

Die zuvor aufgeführten und erläuterten Gebührenmodelle beinhalten in aller Regel nur die Standardleistungen, die bei jeder Bank mit einem Girokonto verbunden sind. Dazu gehören in erster Linie beleglose Buchungen und die Möglichkeit, dass der Kunde mit seinen Kunden- oder Kreditkarten in Geschäften oder auch im Internet bargeldlos zahlen kann sowie sich am Geldautomaten oder am Bankschalter mit Bargeld versorgen kann. Darüber hinaus sind in vielen Kontomodellen mittlerweile auch weitere Leistungen enthalten, die beispielsweise im Einrichten, Ändern oder Löschen eines Dauerauftrages bestehen. Bei zusätzlichen Leistungen, die zum Beispiel darin bestehen, dass der Kunde Telefonbanking nutzen kann oder beleghafte Überweisungen in der Geschäftsstelle der Bank einreichen darf, werden hingegen nicht selten zusätzliche Kosten veranschlagt.

So ist es durchaus nicht unüblich, dass Kreditinstitute beispielsweise bei beleghaften Buchungen einen Euro oder mehr zusätzlich in Rechnung stellen. Ein weiterer Kostenfaktor kann das Zusenden von Kontoauszügen darstellen, denn immerhin hat heutzutage im Prinzip jeder Kunde die Möglichkeit, zumindest mit seiner Kundenkarte am Kontoauszugsdrucker Ausdrucke zu erstellen. Ferner nutzen mittlerweile viele Millionen Bankkunden im Zuge des Online-Bankings die Gelegenheit, sich Kontoumsätze direkt am PC aus zu betrachten und auch von dort aus auf direktem Wege Auszüge zu erstellen und ausdrucken. Bei manchen Kontomodellen ist es auch so, dass das Einrichten oder Ändern von Daueraufträgen separat berechnet wird. Daher sollten solche Kunden, die öfter derartige Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, beim Kontovergleich auf diesen Kostenfaktor achten.

Dispozinsen als oftmals mal nicht beachteter Kostenfaktor

Ein Kostenfaktor, der bei vielen Millionen Girokonten zum Tragen kommt, in der Praxis aber relativ häufig nicht beachtet oder deutlich unterschätzt wird, sind die anfallenden Dispozinsen. Insbesondere solche Kunden, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und keinen negativen Eintrag in der SCHUFA besitzen, werden nahezu automatisch mit der Eröffnung des Girokontos auch mit einem Dispositionskredit ausgestattet. Dies ist vielen Kunden auch sehr willkommen, denn immerhin kann es hin und wieder zu einem Liquiditätsengpass kommen, sodass das Girokonto überzogen wird. In diesem Fall müsste die Bank eigentlich die so entstehende Buchung stoppen, was allerdings nicht notwendig ist, falls der Kunde mit dem Dispositionskredit einen bestimmten Kreditrahmen auf einem Girokonto eingeräumt bekommen hat.

Zwar ist der Dispositionskredit eigentlich nur für die kurzfristige Überziehung des Girokontos gedacht, jedoch sieht es in der Praxis häufig so aus, dass Kunden diese Kreditlinie nicht selten über viele Jahre hinweg und auch in größerem Umfang ausschöpfen. Dies ist zwar nicht der Sinn und Zweck eines Dispositionskredites, aber dennoch sind viele Kunden entweder zu bequem, beispielsweise eine Umschulung in einen Ratenkredit vorzunehmen, oder sie unterschätzen einfach die Kosten, die durch die Überziehung des Girokontos entstehen können. In der Praxis ist es jedoch so, dass die Sollzinsen, die bei der Inanspruchnahme des Dispositionskredites berechnet werden, nicht selten in der Summe erheblich höher als die gesamten Kontoführungsgebühren für ein Jahr sind. Dies liegt natürlich daran, dass nach wie vor die weitaus meisten Kreditinstitute einen Dispozins veranschlagen, der bei über neun Prozent liegt. Nicht wenige Kreditinstitute berechnen sogar zwölf Prozent und mehr, sodass allein bei einer geringen Überziehung von beispielsweise 1.000 Euro jährlich Kosten von rund 100 Euro nur aufgrund der Kontoüberziehung entstehen.

Praxisbeispiel für den unterschätzen Kostenfaktor Dispozinsen

Ein Grund, warum viele Verbraucher die Kosten unterschätzen, die durch die Inanspruchnahme des Dispositionskredites entstehen, ist sicherlich, dass die Belastung der zu zahlenden Sollzinsen nicht einmal im Jahr stattfindet, sondern in aller Regel im Zuge des Rechnungsabschlusses quartalsweise. Würde der Kunde beispielsweise im Zuge einer jährlichen Abrechnung sehen, dass er für die Inanspruchnahme seines Dispositionskredites zum Beispiel 500 Euro im Jahr zahlen muss, würde er sich sicherlich überlegen, ob er von dieser Alternative weiterhin Gebrauch macht. Da sich beispielsweise 500 Euro allerdings bei einer quartalsweisen Abrechnung auf viermal jährlich 125 Euro verteilen, klingt dieser Betrag schon bedeutend geringer. Wie hoch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Diskussionskredites im Detail und Einzelfall tatsächlich sein können, soll daher ein Praxisbeispiel zeigen:

  • Durchschnittlicher Sollsaldo auf dem Girokonto (= in Anspruch genommenen Dispositionskredit): 4.000 Euro
  • Dispo-Zinssatz der Bank: 11%
  • jährliche Kosten: 440 Euro
  • quartalsweise Abrechnung: 110 Euro pro Quartal
  • Umrechnung auf den Monat: 36,67

Bei dem durchschnittlichen Sollsaldo von 4.000 Euro handelt es sich sicherlich um Betrag, den zahlreiche Bankkunden kennen, da sie ihr Girokonto mindestens um diese Summe nahezu dauerhaft in Anspruch genommen haben. Während sich die Umrechnung auf den Monat von 36,67 Euro relativ zu vernachlässigen zu sein scheint, würde dies sicherlich etwas anders aussehen, wenn sich der entsprechende Kunde bewusst machen würde, dass er immerhin jährlich 400 Euro allein für die Inanspruchnahme des Dispositionskredites zahlt. Dabei gäbe es mit dem Ratenkredit eine deutlich günstigere Alternative, bei der für die gleiche Summe von 4.000 Euro teilweise im Jahr nur 150 Euro zu zahlen wären.

Beim Konto Vergleich der Banken hinsichtlich der Kontoführungsgebühren ist es daher von großer Bedeutung, dass der Kunde sein Augenmerk eben nicht nur auf die anfallenden Gebühren für die Kontoführung richtet, sondern in Kombination damit auch überprüft, wie hoch die von der Bank veranschlagten Dispozinsen sind. Allerdings gilt dies natürlich ausschließlich für solche Kunden, die ihren Dispokredit überhaupt nutzen möchten. Wer sein Girokonto hingegen ohnehin nicht überzieht, der kann natürlich die Kosten in Form der Dispozinsen absolut vernachlässigen.

Das kostenlose Girokonto als beliebte Variante

Insbesondere innerhalb der vergangenen zehn Jahre sind immer mehr Kreditinstitute dazu übergegangen, zumindest bestimmten Kundengruppen ein kostenfreies Girokonto zur Verfügung zu stellen. Ein Grund für diese Tendenz besteht sicherlich auch darin, dass die Konkurrenz am Bankenmarkt in vergangenen Jahrzehnten deutlich gewachsen ist, insbesondere durch die zahlreichen Direktbanken, die ihre Dienste online und zu günstigen Konditionen anbieten. Die Direktbanken gehörten auch zu den ersten Instituten, die ein kostenloses Girokonto zur Verfügung gestellt haben. Mit kostenlos ist in dem Zusammenhang in erster Linie gemeint, dass für die normalen Leistungen, die in der Kontoeröffnung und der Kontoführung bestehen, keine Gebühren berechnet werden. Mittlerweile sind es aber auch immer mehr Filialbanken, die zumindest speziellen Kundengruppen ein derart kostenloses Girokonto zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:

  • Schüler
  • Studenten
  • Auszubildende
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Mitarbeiter bestimmter Unternehmen

Aber nicht nur diese Personengruppen können immer häufiger von einem kostenlosen Girokonto profitieren, sondern insbesondere Direktbanken bieten im Prinzip all ihren Kunden ein derart gebührenfreies Kontomodell an. Allerdings muss vor allen Dingen beim Girokonto Vergleich darauf geachtet werden, dass kostenlos nicht immer gleich kostenlos ist. Damit ist gemeint, dass nur einige Banken ein rundherum kostenloses Girokonto in dem Sinne zur Verfügung stellen, als dass die Kostenfreiheit nicht an eine vom Kunden zu erfüllende Bedingung geknüpft ist. Die überwiegende Mehrheit der Kreditinstitute versteht kostenlos allerdings in der Hinsicht, als dass der Kunde im Gegenzug bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Dabei kann es sich zum Beispiel um die folgenden Bedingungen handeln:

  • Kontoinhaber muss Wohnsitz in Deutschland haben
  • regelmäßiger Gehalts- oder Geldeingang in einer bestimmten Höhe muss gebucht werden
  • Girokonto muss kontinuierlich ein bestimmtes Mindestguthaben aufweisen
  • es dürfen keine besonderen Leistungen, wie zum Beispiel beleghafte Überweisungen, in Anspruch genommen werden

Wenn man sich die zuvor aufgelisteten Voraussetzungen einmal anschaut, dann ist es definitiv der monatliche Geld- oder Gehaltseingang, der von den weitaus meisten Banken als Voraussetzung genannt wird, wenn es um ein kostenfreies Girokonto geht. So wird vom Kunden beispielsweise gefordert, dass auf dem Girokonto ein monatlicher Gehaltseingang von mindestens 1.200 Euro verbucht werden muss. Der Gedanke, der bei den Banken hinter dieser Voraussetzung steckt, besteht natürlich darin, dass nur mit Kunden ein weiteres Geschäft möglich ist, die zumindest über ein nicht zu geringes Einkommen verfügen. Bei diesen Kunden sind oftmals attraktive Zusatzgeschäfte möglich, wie zum Beispiel die Vergabe von Krediten oder das Angebot von Finanzprodukten im Bereich Sparen und Geldanlage. Quasi als Belohnung, dass derartige Zusatzgeschäfte mit den Kunden möglich sind, verzichten die Banken dann auf die Berechnung von Kontoführungsgebühren.

Wer sich demnach als Kunde für ein kostenfreies Girokonto interessiert, der sollte bei einem Konto Vergleich der Angebote insbesondere darauf achten, ob die Kostenfreiheit an Bedingungen geknüpft ist und falls ja, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Darüber hinaus sollte natürlich auch hier nicht nur auf die Kostenfreiheit geachtet werden, sondern die Höhe der Dispozinsen sollten unbedingt ebenfalls in den Girokontovergleich mit einbezogen werden.

Die Verfügungsberechtigung beim Girokonto

Neben der praktischen Verwendung des Girokontos gibt es insbesondere bei diesem Bankprodukt auch noch einige rechtliche Aspekte, die Kunden kennen sollten und die natürlich beachtet werden müssen. Ein wesentlicher Aspekt besteht beispielsweise darin, dass selbstverständlich nur bestimmte Personen über das Girokonto verfügen können. Dies ist zunächst einmal immer der Kontoinhaber, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzel- oder Gemeinschaftskonto handelt. Die Kontoinhaber haben jederzeitige Verfügungsgewalt über das Girokonto, können also sowohl Transaktionen veranlassen als auch andere Personen als Verfügungsberechtigte einsetzen. Somit ist der Verfügungsberechtigte eine weitere Person, die allerdings nur in eingeschränktem Umfang Transaktionen veranlassen kann, die mit dem Girokonto zusammenhängen. So sind es insbesondere die folgenden Maßnahmen, die ausschließlich vom Kontoinhaber, allerdings meistens NICHT von einem normalen Verfügungsberechtigten durchgeführt werden können:

  • Änderung der Kontoinhaber
  • Beantragen eines Dispositionskredites
  • Einräumen weiterer Verfügungsberechtigungen
  • Transaktionen ab einer bestimmten Mindestsumme vornehmen

Im Prinzip handelt es sich beim Verfügungsberechtigten also um eine Person, die etwas eingeschränkt über das Girokonto verfügen kann. Insbesondere das Erteilen von Überweisungsaufträgen und Einzugsermächtigungen sowie die gesamte Kontoverwaltung gehören zu den erlaubten Maßnahmen, die problemlos von jedem Verfügungsberechtigten durchgeführt werden können. Alle sonstigen Maßnahmen, die sich mehr oder weniger umfassend und inhaltlich ändernd auf das Girokonto auswirken, dürfen hingegen nur vom Kontoinhaber veranlasst werden.

Gegenüber der Bank muss sich der Verfügungsberechtigte wie der Kontoinhaber selbst zunächst einmal legitimieren. Wird das Konto in einer Filiale geführt, geschieht dies in der Regel nicht per Postident-Verfahren, sondern durch Vorlage des Ausweises und die Unterschrift am Bankschalter. Diese dient in der Folge dazu, dass sich der Verfügungsberechtigte beispielsweise beim Erteilen beleghafter Überweisungsaufträge legitimieren kann. Da das Girokonto jedoch immer häufiger online genutzt wird, ersetzt das sogenannte Postident-Verfahren diesen Legitimationsvorgang immer öfter.

Verfügungen gelten meistens nur zu Lebzeiten des Kontoinhabers

Eine wichtige Einschränkung besteht bei Verfügungsberechtigten normalerweise darin, dass die Verfügungsgewalt nur so lange gilt, wie der Kontoinhaber lebt. Somit endet die Verfügungsgewalt in aller Regel automatisch mit dem Tod des Kontoinhabers, sodass die Bank ohnehin weitere Verfügungen zunächst einmal nicht zulassen darf. Es gibt bei manchen Kreditinstituten jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte Vollmacht oder Verfügungsberechtigung über den Tod hinaus erteilen. Da es sich in diesem Fall allerdings um eine rechtlich nicht ganz einfache Konstruktion handelt, sollten sich der betreffende Kontoinhaber und die Verfügungsberechtigten, für die eine solche Regelung infrage kommen kann, mindestens ausführlich beim Bankberater über die Vorgehensweise informieren. Falls es beispielsweise bezüglich des Erbrechts besonders kompliziert wird, ist es durchaus auch zu empfehlen, sich von einem Fachanwalt hinsichtlich der Verfügungsberechtigung über den Tod hinaus beraten zu lassen.

Online-Banking mit dem Girokonto

Wenn der Begriff Online-Banking fällt, dann denken die meisten Verbraucher heutzutage automatisch an das Girokonto als Bankprodukt. Tatsächlich ist es in der Praxis so, dass kein anderes Finanzprodukt so häufig online genutzt wird, wie es beim Girokonto der Fall ist. Wer sich für die Kontoeröffnung bei einer Direktbank entscheidet, der muss in dem Zusammenhang automatisch und zwangsläufig das Online-Banking nutzen, da es keine Geschäftsstelle gibt, in der eine Kontoführung möglich wäre. Wer als Kunde hingegen ein Girokonto bei einer Bank eröffnet, die auch verschiedene Geschäftsstellen hat, kann sich meistens entscheiden, ob das Girokonto in der Geschäftsstelle, online oder sowohl als auch genutzt werden kann.Sollte es sich um eine Bank mit Geschäftsstellen handeln, ist es in der Praxis häufig so, dass das Online-Banking zu günstigeren Konditionen angeboten wird, als wenn der Kunde das Girokonto in der Geschäftsstelle führen lässt. Bevor es für den Kunden um die Frage geht, ob er Online-Banking nutzen möchte oder nicht, ist es zunächst einmal wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um überhaupt am Online-Banking teilnehmen zu können. Dabei handelt es sich in erster Linie um sogenannte technische Voraussetzungen, wozu vor allem gehören:

  • PC mit Internetanschluss oder internetfähiges mobiles Endgerät
  • Systemvoraussetzungen müssen erfüllt sein
  • Kunde möchte PIN- und TAN-Verfahren nutzen

Da die weitaus meisten deutschen Haushalte heutzutage über einen internetfähigen PC verfügen, sind damit auch fast immer automatisch die zwingenden Voraussetzungen erfüllt, die zur Nutzung des Online-Bankings gegeben sein müssen. Eine indirekte Voraussetzung besteht zudem darin, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme seines Girokontos keinen größeren Beratungsbedarf hat. Dies ist zumeist nicht der Fall, aber dennoch gibt es durchaus auch heute noch einige Kontoinhaber, die von Zeit zu Zeit Fragen bezüglich ihres Girokontos haben. In diesem Fall kommt die Wahl einer Direktbank in der Regel ohnehin nicht infrage und bei der Nutzung gilt es dann zu prüfen, ob für eine eventuell stattfindende Beratung separate Gebühren anfallen. Grundsätzlich dürfte Online-Banking aber für die weitaus meisten Kunden relativ attraktiv sein, weil es mit zahlreichen Vorteilen ausgestattet ist. Dazu gehört beispielsweise:

  • Unabhängigkeit von Banköffnungszeiten
  • Kontoumsätze jederzeit im Blick
  • Aufträge können auch von unterwegs aus erteilt werden (mobiles Banking)
  • oftmals geringere Gebühren als Kontoführung in der Geschäftsstelle
  • bequeme Kontoeröffnung online
  • Lastschriften sofort online zurückbuchen lassen
  • Daueraufträge online einrichten oder ändern

Im Prinzip gibt es beim Online-Banking nur zwei Nachteile zu beachten, nämlich zum einen die bereits erwähnte fehlende Beratung. Zum anderen fürchten sich insbesondere etwas älter Kunden öfter vor Sicherheitslücken, die es beim Online-Banking geben könnte. Dass dies allerdings bis auf ganz wenige Ausnahmen eine nicht berechtigte Befürchtung ist, zeigt unser anschließendes Kapitel, bei dem es um die Sicherheit des Girokontos und insbesondere des Online-Bankings geht.

Wer sich grundsätzlich für Online-Banking entscheidet, der muss dazu mit seiner Bank eine spezielle Vereinbarung treffen, falls das Girokonto zunächst einmal in der Geschäftsstelle geführt wurde. In der Praxis ist das Online-Banking relativ einfach, denn dazu benötigt der Kunde lediglich eine persönliche Geheimzahl (PIN) und muss anschließend jede Transaktion mit einer sogenannten TAN (Transaktionsnummer) bestätigen. Mittlerweile gibt es verschiedene sogenannte TAN-Verfahren, die in diesem Zusammenhang zum Einsatz kommen können und auf die wir ebenfalls in der Rubrik Sicherheit näher eingehen.

Die Sicherheit beim Girokonto

Das Girokonto ist sicherlich das flexibelste Bankprodukt, da es sowohl zur Gutschrift von Zahlungseingängen, zur Überweisung und damit zum Bezahlen von Rechnungen, zur Bargeldversorgung im In- und Ausland und noch zu weiteren Nutzungsvarianten dient. Aufgrund der speziellen Konstruktion, die vor allem beinhaltet, dass täglich viele Millionen Buchungen beleglos über das Girokonto vorgenommen werden, ist es allerdings auch so, dass durchaus Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung vorhanden sind. Dies trifft zwar grundsätzlich sowohl auf Konten, die in der Geschäftsstelle geführt werden, als auch auf nur online verwaltete Konten zu, aber dennoch befürchten die meisten Verbraucher insbesondere beim Online-Banking mögliche Sicherheitsrisiken. Dass diese Angst allerdings in den meisten Fällen nicht begründet ist, soll im Folgenden etwas näher verdeutlicht werden.

Die Sicherheit beim bargeldlosen Zahlen

Eine der Hauptleistungen besteht beim Girokonto darin, dass der Kontoinhaber fast immer eine Kundenkarte oder auch eine Kreditkarte erhält, mit der im Folgenden bargeldlos im Internet oder auch in Geschäften bezahlt werden kann. In diesem Fall gibt es bezüglich der Sicherheit zwei unterschiedliche Systeme, nämlich zum einen die Zahlung per PIN und zum anderen mittels Unterschrift. Vom Sicherheitsaspekt her ist hier definitiv das System mittels Eingabe der PIN zu bevorzugen, denn die persönliche Geheimzahl ist ausschließlich – so sollte es zumindest sein – dem jeweiligen Kontoinhaber und Verfügungsberechtigten bekannt. Zudem wird beim Bezahlvorgang online geprüft, ob der Kreditrahmen nicht eventuell überschritten würde und Sperren auf dem Konto vorliegen.

Etwas weniger sicher ist das Bezahlen mit dem System der Unterschrift, denn diese kann natürlich von unbefugten Personen nachgemacht werden. Zwar sind die Geschäfte im Zweifelsfall dazu verpflichtet, sich einen Legitimationsnachweis in Form des Ausweises erbringen zu lassen, aber nicht immer wird dies auch tatsächlich umgesetzt. Zwar ist es in diesem Fall meistens der Händler, der für den Schaden aufkommen muss, aber dennoch hat der Kunde natürlich zunächst einmal Ärger.

Wenn es um das Bezahlen und somit Abbuchungen vom Girokonto geht, dann können Transaktionen natürlich nicht nur durch Verfügungen mittels Kunden- oder Kreditkarte erfolgen, sondern ebenfalls durch Überweisungen oder sonstige Abbuchungen vom Girokonto. Hier sind es insbesondere die folgenden Zahlungsarten, die auch im Hinblick auf ihre Sicherheit überprüft werden können.

  • beleghafte Überweisung
  • Online-Überweisung
  • Lastschrifteinzug
  • Dauerauftrag
  • Einzug aufgrund Kartenverfügung

Wenn es um die Sicherheit geht, ist nicht – wie viele Kunden meinen – die Überweisung die sicherste Methode, sondern im Prinzip der Lastschrifteinzug. Bei einer Einzelüberweisung ist es nämlich so, dass sich der Auftraggeber leicht mit dem IBAN oder auch mit dem zu überweisen Betrag vertuen kann. Ist Überweisung jedoch einmal ausgeführt, kann es unter Umständen schwierig werden, diesen Fehler wieder korrigieren zu lassen. Demgegenüber ist es bei der Lastschrift so, dass hier zwar theoretisch auch ein Unbefugter Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen kann, jedoch hat der Kontoinhaber mindestens sechs Wochen Zeit, solche unberechtigten Abbuchungen zurückbuchen zu lassen. Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass versehentlich ein falscher Betrag abgebucht wurde. Insofern handelt es sich beim Lastschrifteinzug im Prinzip um eine sehr sichere Form der Zahlung. Gleiches gilt für den Dauerauftrag, da dieser ausschließlich vom Kontoinhaber in Auftrag gegeben werden kann und normalerweise keine Fehler bei der Kontoverbindung oder beim Betrag entstehen, da der Auftrag häufig Monat für Monat ausgeführt wird.

Was die Sicherheit von Überweisungsaufträgen angeht, so gibt es auch in diesem Bereich durchaus einen Irrtum in der Bevölkerung, der nämlich darin besteht, dass Online-Überweisungen weniger sicher als beleghafte Überweisungsaufträge seien. In der Praxis ist allerdings genau das Gegenteil der Fall, denn beleghafte Überweisungen gelten in der Summe als nicht so sicher, als wenn der Kunde Online-Banking nutzt. Der Grund besteht schlichtweg darin, dass die Kreditinstitute nicht sämtliche beleghafte Überweisungen daraufhin prüfen, ob der Auftrag auch tatsächlich vom Kontoinhaber oder einem Verfügungsberechtigten stammt. Daher kann es durchaus passieren, dass eine missbräuchliche Überweisung vorgenommen wird, beispielsweise, indem Unbefugte die Unterschrift des Kontoinhabers fälschen.

Zwar ist es auch in diesem Fall letztendlich die Bank, die für den Schaden aufkommen muss, aber auch hier steht der Erstattung oftmals ein längerer Weg bevor. Beim Online-Banking, also bei einer Online-Überweisung, ist es hingegen so, dass die Ausführung ausschließlich durch Eingabe der PIN und zusätzlich einer TAN möglich ist. Somit besteht ein hohes Maß an Sicherheit, dass auch tatsächlich nur der Berechtigte den Auftrag ausführen lassen möchte. Allerdings gibt es natürlich auch im Bereich des Online-Bankings Missbrauchsfälle, beispielsweise durch Phishing. In diesem Fall basteln Betrüger oftmals spezielle Websites, die der Webseite des Kreditinstitutes täuschend ähnlich sehen. Gibt der Kunde dann seine Kontodaten ein, werden diese unberechtigterweise gespeichert und können zukünftig für missbräuchliche Transaktionen genutzt werden. Wie sicher das Online-Banking ist, hängt allerdings in großem Umfang auch davon ab, welches TAN-Verfahren die jeweilige Bank anbietet bzw. welches Verfahren der Kunde nutzt. Dazu stehen heutzutage die folgenden Verfahren zur Verfügung:

  • klassisches TAN-Verfahren (TAN-Liste)
  • indizierte TAN-Liste (iTAN)
  • mobile TAN (mTAN)
  • Chip-TAN
  • eTAN
  • TAN-Generator

Wie der Auflistung zu entnehmen ist, gibt es mittlerweile zahlreiche TAN-Verfahren, die sich in ihrer Sicherheit deutlich voneinander unterscheiden. Am unsichersten ist heutzutage sicherlich das klassische TAN-Verfahren, denn hier wird die TAN einer auf Papier gedruckten Liste entnommen, was dieses Verfahren bezüglich eines eventuellen Missbrauchs relativ anfällig macht. Auf der anderen Seite gehören insbesondere Chip-TAN und mTAN heutzutage zu den sichersten Verfahren. Beim mobilen TAN-Verfahren ist es beispielsweise so, dass die Transaktionsnummer seitens der Bank nicht an den PC gesendet wird, sondern an das Mobiltelefon des Kunden. Es sind also zwei voneinander unabhängige Geräte (PC und Smartphone), die für die Eingabe der TAN benötigt werden. Als noch etwas sicherer gilt das Chip-TAN-Verfahren, im Zuge dessen der Kunde eine Chipkarte am heimischen PC nutzt, um sich zusätzlich zu legitimieren. Wer sich intensiver mit den verschiedenen TAN-Verfahren beschäftigen möchte, der sollte sich diesbezüglich bei seiner Bank informieren.

Sicherheit bei Bargeldverfügungen

Ein besonderes Thema im Hinblick auf die Sicherheit des Girokontos ist definitiv der Vorgang der Bargeldverfügung, die am Geldautomaten stattfindet. Hier wurde in den Medien in der Vergangenheit oftmals von Manipulationen in der Art berichtet, als dass beispielsweise Betrüger am Geldautomaten Kameras installiert haben oder das Tasteneingabefeld verändert wurde. Auf diese Weise ist es grundsätzlich möglich, entweder die Geheimzahl des Kunden aufzuzeichnen oder im schlimmsten Fall sogar die Kartendaten zu duplizieren. Daher ist es in diesem Bereich wichtig, dass der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber selbst sehr aufmerksam ist und zunächst den Geldautomaten untersucht, ob die hier nicht offensichtliche Manipulationen vorgenommen wurden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die Eingabe der persönlichen Geheimzahl immer verdeckt vorzunehmen, indem beispielsweise die andere Hand über die Oberfläche gehalten wird. So ist es zumindest nicht möglich, dass eine über dem Tasteneingabefeld installierte Kamera die PIN aufzeichnet.

Die Eröffnung eines Girokontos

Falls Sie als Kunde ein Girokonto eröffnen möchten, stehen Ihnen dazu grundsätzlich zwei verschiedene Wege zur Verfügung. Zum einen ist es nach wie vor in vielen Filialbanken möglich, das Girokonto vor Ort am Schalter eröffnen zu lassen. Zum anderen machen immer mehr Verbraucher von der zeitsparenden Variante Gebrauch, nämlich die Kontoeröffnung online über den PC zu beantragen. Beide Verfahren haben sicherlich ihre Vor- und Nachteile, wobei der Weg der Kontoeröffnung allerdings nahezu identisch ist.In den meisten Fällen sind es die folgenden Schritte, die für eine Kontoeröffnung notwendig sind:

  • Antrag bei der Bank stellen (entweder vor Ort oder online)
  • Eingabe bzw. Angabe persönlicher Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.
  • Art des Girokontos wählen
  • Gebührenmodell wählen (falls verschiedene Modelle angeboten werden)
  • Leistungsumfang festlegen (beispielsweise mit Kunden- und Kreditkarte)
  • weitere Auswahlmöglichkeiten

Nachdem alle erforderlichen Angaben gemacht und Auswahlen getroffen wurden, muss sich der Kontoinhaber gegenüber der Bank in einem weiteren Schritt legitimieren. Erfolgt die Kontoeröffnung in der Geschäftsstelle, ist dies einfach durch Vorlage des Ausweises möglich. Zudem muss der Kunde seine Unterschrift hinterlegen, falls zukünftig beleghafte Aufträge erteilt werden sollen. Wird das Girokonto online eröffnet, ist der Weg ein etwas anderer. In diesem Fall erfolgt der Identitätsnachweis mittels Postident-Verfahren, welches beinhaltet, dass sich der Kunde in eine Filiale der Deutschen Post begibt, dort die Kontoeröffnungsunterlagen einreicht und seinen Ausweis vorzeigt. Die Ausweisdaten werden vom Post-Mitarbeiter notiert und zusammen mit den Kontoeröffnungsunterlagen an die Bank übermittelt.

Im dritten Schritt ist es dann so, dass der Kunde nach kurzer Zeit seine Kontonummer und auch die persönliche Geheimzahl erhält, falls er am Online-Banking teilnehmen möchte. Ferner kann es eventuell noch weitere Schritte geben, was allerdings von den individuellen Wünschen des Kunden abhängig ist. So möchten beispielsweise zahlreiche Kontoinhaber eine Kreditlinie eingeräumt bekommen, sodass bei der Bank ein Dispositionskredit beantragt werden muss. Hier muss normalerweise nur ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden und darüber hinaus führt die Bank eine SCHUFA-Anfrage durch, um festzustellen, ob dort negative Einträge enthalten sind. Wäre dies der Fall, würde normalerweise kein Dispositionskredit vergeben werden.

Nach diesen Schritten kann das Girokonto in aller Regel ab sofort genutzt werden, sei es bei der Kontoführung in der Geschäftsstelle oder auch mittels Online-Banking. Wichtig zu betonen ist, dass es heutzutage praktisch keine Bank mehr gibt, die für die Kontoeröffnung als solche Kosten veranschlagen würde. Stattdessen fallen Kosten beim Girokonto fast ausschließlich für die weitere Kontoführung, also für die Nutzung des Girokontos, an.

Girokonten vergleichen: Worauf ist zu achten?

Da es sich beim Girokonto nicht nur für die Bank, sondern auch für den Kunden oftmals um das kostenintensivste Bankprodukt handelt, ist ein Konto Vergleich der Angebote definitiv empfehlenswert. Zu diesem Zweck gibt es zahlreiche Vergleichsmöglichkeiten im Internet, bei denen beispielsweise 30 oder mehr Girokonten verschiedener Banken gegenübergestellt werden können. Auf einen solchen Kontovergleich sollte nicht verzichtet werden, jedoch ist die Effektivität daran gebunden, dass der Kunde darüber informiert ist, worauf er bei einem derartigen Vergleich überhaupt achten sollte. Insbesondere die folgenden Merkmale und Eigenschaften des Girokontos sind es, die bei einem Konto Vergleich unterschiedliche Angebote gegenübergestellt werden sollten:

  • Kontoführungsgebühren inklusive Gebührenmodell (nur Grundgebühr oder auch Berechnung von Einzelbuchungsposten)
  • Sind Kunden- und Kreditkarten kostenlos enthalten?
  • Welche Zusatzleistungen beinhaltet das Girokonto kostenlos (beispielsweise Daueraufträge)?
  • Wie hoch sind die veranschlagten Dispozinsen?
  • Sonstige Besonderheiten

Sicherlich wird es beim Girokonto Vergleich in erster Linie darum gehen, die Kontoführungsgebühren gegenüberzustellen. Der zweite Kostenfaktor, der immer dann interessant wird, wenn das Girokonto auch hin und wieder im Soll geführt wird, falls ein zugesagter Kreditrahmen in Anspruch genommen wird, sind natürlich die anfallenden Dispozinsen. Diese spielen sogar im Vergleich zu den Kontoführungsgebühren häufig eine noch größere Rolle, denn immerhin würden bei einem durchschnittlichen Sollsaldo auf dem Girokonto in Höhe von 3.000 Euro jährlich oftmals 300 Euro oder mehr an Dispozinsen anfallen.

Wie Sie den vorherigen Kapiteln entnehmen konnten, handelt es sich beim Girokonto um ein Bankprodukt, welches zwar heutzutage von nahezu allen Bundesbürgern genutzt wird, das allerdings auch viele Eigenschaften und Merkmale hat, die in dem Zusammenhang beachtet werden sollten. Nicht umsonst gilt das Girokonto nach wie vor als Drehscheibe der Bankverbindung, was unter anderem dazu führt, dass im Prinzip alle Kreditinstitute bestrebt sind, dass sich der Kunde für sie als kontoführende Stelle entscheiden.